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   BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78   

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BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78 (https://dejure.org/1980,572)
BAG, Entscheidung vom 04.06.1980 - 4 AZR 497/78 (https://dejure.org/1980,572)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 (https://dejure.org/1980,572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hochempfindliche Geräte - Komplizierte Geräte - Besonders schwierige Instandsetzungen - Selbständige Durchführung - Flugzeuge - Hubschrauber

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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78
    Jedenfalls aber wird das Landesarbeitsgericht bei seiner erneuten Beurteilung der überwiegend auszuübenden Tätigkeit des Klägers Bedacht darauf zu nehmen haben, daß auch hier wie bei vergleichbaren tariflichen Regelungen im sonstigen öffentlichen Dienst der Begriff der Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den einzuschlagenden Weg und das Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches und zugleich auch eine gewisse Freiheit von Weisungen und Anleitungen voraussetzt (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 4. April 1979 - 4 AZR 497/77 -, [demnächst] AP Nr. 2o zu §§ 22, 23 BAT 1973, sowie AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 309/71

    Bergbau - Mehrarbeit - Begriff - Übertarifliche Regelung - Außertarifliche

    Auszug aus BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78
    Dem Ergebnis dieses Tarifgespräches kommt jedoch für die Tarifauslegung schon deswegen keine rechtliche Bedeutung zu, weil es weder selbst tariflichen Charakter hat noch eine tatsächlich bestehende, von den Tarifvertragsparteien gebilligte praktische Tarifübung bestätigt; selbst eine solche Tarifübung könnte zudem nur dann für die Tarifauslegung bedeutsam sein, wenn sie mit dem für die Tarifauslegung in erster Linie maßgeblichen Tarifwortlaut übereinstimmte (vgl. BAG 23, 424 [429] = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau; BAG 24, 279 [286] = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau; AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; AP Nr. 1 zu § 42 BAT; AP Nr. 124 zu § 1 TVG Auslegung sowie AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie mit weiteren Nachweisen aus dem Schrifttum, auch Wiedemann-Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rdnr. 4o7).
  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78
    [demnächst] AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 553/76

    Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Tarifliche Mindestvergütung - Überwiegend

    Auszug aus BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78
    Bei der Klage handelt es sich um eine der im öffentlichen Dienst allgemein üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen, die, wie die Vorinstanzen richtig unterstellen, unbedenklich auch von im öffentlichen Dienst stehenden Arbeitern erhoben werden können (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 196/74

    Arbeitszeit: Arbeitsbereitschaft/Rufbereitschaft, "Vom Arbeitgeber bestimmter

    Auszug aus BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78
    Weiter ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß aufgrund beiderseitiger Tarifbindung für das Arbeitsverhältnis der Parteien der MTB II nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG normativ und zwingend gilt, der ab 1. Januar 1973 nach vorausgegangener Kündigung wieder in Kraft gesetzt worden war (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 18 MTB II und Nr. 3 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 15.09.1971 - 4 AZR 93/71

    Überschicht - Schichtlohn - Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78
    Dem Ergebnis dieses Tarifgespräches kommt jedoch für die Tarifauslegung schon deswegen keine rechtliche Bedeutung zu, weil es weder selbst tariflichen Charakter hat noch eine tatsächlich bestehende, von den Tarifvertragsparteien gebilligte praktische Tarifübung bestätigt; selbst eine solche Tarifübung könnte zudem nur dann für die Tarifauslegung bedeutsam sein, wenn sie mit dem für die Tarifauslegung in erster Linie maßgeblichen Tarifwortlaut übereinstimmte (vgl. BAG 23, 424 [429] = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau; BAG 24, 279 [286] = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau; AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; AP Nr. 1 zu § 42 BAT; AP Nr. 124 zu § 1 TVG Auslegung sowie AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie mit weiteren Nachweisen aus dem Schrifttum, auch Wiedemann-Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rdnr. 4o7).
  • BAG, 04.04.1979 - 4 AZR 497/77

    Ausmaß der qualifizierten Redakteurstätigkeit - Selbständige Erstellung der

    Auszug aus BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78
    Jedenfalls aber wird das Landesarbeitsgericht bei seiner erneuten Beurteilung der überwiegend auszuübenden Tätigkeit des Klägers Bedacht darauf zu nehmen haben, daß auch hier wie bei vergleichbaren tariflichen Regelungen im sonstigen öffentlichen Dienst der Begriff der Selbständigkeit eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den einzuschlagenden Weg und das Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches und zugleich auch eine gewisse Freiheit von Weisungen und Anleitungen voraussetzt (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 4. April 1979 - 4 AZR 497/77 -, [demnächst] AP Nr. 2o zu §§ 22, 23 BAT 1973, sowie AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 11.12.1974 - 4 AZR 108/74

    Auslegung - Anwendung von Tarifverträgen - Tarifauslegung - Inkrafttreten des

    Auszug aus BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78
    Dem Ergebnis dieses Tarifgespräches kommt jedoch für die Tarifauslegung schon deswegen keine rechtliche Bedeutung zu, weil es weder selbst tariflichen Charakter hat noch eine tatsächlich bestehende, von den Tarifvertragsparteien gebilligte praktische Tarifübung bestätigt; selbst eine solche Tarifübung könnte zudem nur dann für die Tarifauslegung bedeutsam sein, wenn sie mit dem für die Tarifauslegung in erster Linie maßgeblichen Tarifwortlaut übereinstimmte (vgl. BAG 23, 424 [429] = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Bergbau; BAG 24, 279 [286] = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau; AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; AP Nr. 1 zu § 42 BAT; AP Nr. 124 zu § 1 TVG Auslegung sowie AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie mit weiteren Nachweisen aus dem Schrifttum, auch Wiedemann-Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rdnr. 4o7).
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Daher fehlt es schon an einer einheitlichen tariflichen Handhabung, die von beiden Tarifvertragsparteien gebilligt worden wäre (zu diesem Erfordernis bereits BAG 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 -) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Daher fehlt es schon an einer einheitlichen tariflichen Handhabung, die von beiden Tarifvertragsparteien gebilligt worden wäre (zu diesem Erfordernis bereits BAG 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 -) .
  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78

    Spezialarbeiten - Besonders schwierig - Instandsetzung

    zur Auffassung des Arbeitsgerichts - eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit nicht in Betracht kommt (Urteil des Senatsvom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 /"demnächst./ AP Nr. 4 zu § 21 MTB II).

    Damit handelt es sich um eine senatsübliche, auch bei Arbeitern des öffentlichen Dienstes unbedenklich zulässige Ein gruppierungsfeststellungsklage (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 -, /demnächst./ AP Nr. 4 zu § 21 MTB II; BAG AP Nr. 3 zu § 21 MTB II), für die das erforderliche Feststellungsinteresse regelmäßig zu bejahen ist (vgl. BAG AP Nrn. 13, 19 und 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Selbständigkeit setzt eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den einzuschlagenden Weg und das Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs und zugleich auch eine gewisse Freiheit von Weisungen und Anleitungen voraus (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 -, /demnächst/ AP Nr. 4 zu § 21 MTB II; ferner BAG AP Nrn. 6 und 20 zu §§ 22, 23 BAT 1973).

    Die hohe Empfindlichkeit des Gerätes kann sich demzufolge beispielsweise aus dessen komplexer technischer Beschaffenheit oder auch der leichten Möglichkeit der Beschädigung oder Tauglichkeits beeinträchtigung durch unfachmännische Behandlung oder äußere Einflüsse (Hitze, Kälte, Temperaturschwankungen)er geben (Urteil des Senats vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 -, /"demnächst./ AP Nr. 4 zu § 21 MTB II).

    1 SV 2 a ein gruppiert sind (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 -, /"demnächst/ AP Nr. 4 zu § 21 MTB II).

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Entscheidend ist, ob sie den Formerfordernissen eines Tarifvertrages, § 1 Abs. 2 TVG entsprechen (BAG 8. Mai 1968 - 4 AZR 243/67 - AP BGB § 611 Croupier Nr. 6; 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP MTB II § 21 Nr. 4; 29. August 1979 - 5 AZR 293/79 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 103 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 63; 9. Oktober 1979 - 5 AZR 949/77 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 105 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 66).
  • BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08

    Eingruppierung einer Küchenhilfe - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Vielmehr gilt nach der tariflichen Regelung des § 2 Abs. 1 RahmenTV zu § 20 BMT-G II und dem Lohngruppenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 BTV Nr. 2 nichts anderes, als es der Senat bereits für die insoweit vergleichbaren Regelungen des § 21 MTB II und des § 51 TVAL II ausgeführt hat (zu § 21 MTB II: 22. Februar 1978 - 4 AZR 553/76 - AP MTB II § 21 Nr. 3; 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP MTB II § 21 Nr. 4; zu § 51 TVAL II: 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - AP TVAL II § 51 Nr. 1; jew. mwN).
  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 859/78
    Damit handelt es sich um eine senatsübliche, auch bei Arbeitern des öffentlichen Dienstes unbedenklich zulässige Eingruppierungsfeststellungsklage (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 198o - 4 AZR 997/78 [demnächst] AP Nr. 4 zu § 21 MTB II; BAG AP Nr. 3 zu § 21 MTB II), für die das erforderliche Feststellungsinteresse regelmäßig zu bejahen ist (vgl. BAG AP Ihn.15, 19 und 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Selbständigkeit setzt eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den einzuschlagenden Weg und das Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs und zugleich auch eine gewisse Freiheit von Weisungen und Anleitungen voraus (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 198o - 4 AZR 497/78 [demnächst] AP Nr. 4 zu § 21 MTB II; ferner BAG AP Nra.6 und 2o zu §§ 22, 23 BAT 1975)» Hiervon geht auch das Landesarbeitsgericht erkennbar aus.

    Die hohe Empfindlichkeit des Gerätes kann sich demzufolge beispielsweise aus dessen komplexer technischer Beschaffenheit oder auch der leichten Möglichkeit der Beschädigung oder Tauglichkeitsbeeinträchtigung durch unfachmännische Behandlung oder äußere Einflüsse (Hitze, Kälte, TemperaturSchwankungen) ergeben (Urteil des Senats vom 4. Juni 198o - 4 AZE 497/78 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu § 21 MTB II).

    1 SV 2 a eingruppiert sind (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 198o - 4 AZE 497/78 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu § 21 MTB II).

  • BAG, 10.02.1982 - 4 AZR 466/79

    Besonders schwierige Tätigkeiten - Breite des fachlichen Wissens -

    I b Fallgruppe 1 BAT a.F. sind Tätigkeiten zu verstehen, die in besonders herausgehobener und über die entsprechenden Erfordernisse der niedrigeren Fallgruppen hinaus reichender Weise fachliche Anforderungen stellen, die beispielsweise in der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens, den geforderten Spezialkenntnissen, außer gewöhnlicher Erfahrung oder sonstigen Qualifizierungen vergleichbarer Wertigkeit bestehen können (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 -, [demnächst] AP Nr. 4 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Abgesehen davon geht ihr dementsprechender Hinweis aber auch deswegen fehl, weil einer praktischen Tarifübung jedenfalls dann keine rechtliche Bedeutung zukommen kann, wenn sie - wie vorliegend - mit dem in erster Linie für die Tarifauslegung maßgeblichen Tarifwortlaut und mit dem sodann maßgeblichen tariflichen Gesamtzusammenhang nicht vereinbar ist (vgl. das Urteil des Senats vom 4. Juni 198o - 4 AZR 497/78 -, zum Abdruck im Nachschlagewerk 9.
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Nachdem die Kläger in der Revisionsinstanz die Fallgruppe in ihrem noch streitbefangenen ursprünglichen Klageantrag zu 1 haben fallen lassen, liegt damit eine den prozessualen Erfordernissen der Senatsrechtsprechung entsprechende Eingruppierungsfeststellungsklage vor, die - wie von Angestellten - auch von Arbeitern des öffentlichen Dienstes erhoben werden kann (vgl. die Urteile des Senats vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II und 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP Nr. 4 zu § 21 MTB II mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 515/95

    Eingruppierung eines Oberkesselwärter

    Diese müssen auf Grund der Tarifsystematik über diejenigen hinausgehen, die an allgemeine Mechaniker gestellt werden (vgl. BAG Urteile vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP Nr. 4 zu § 21 MTB II und vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II).
  • LAG München, 25.07.1996 - 2 Sa 1035/95

    Eingruppierung: Begriff "Waffensystem" i.S. der Lohngruppe 9 Fallgruppe 4 SV 2a

  • LAG München, 25.07.1996 - 2 Sa 1027/95

    Eingruppierung: Begriff "Waffensystem" i.S. der Lohngruppe 9 Fallgruppe 4 SV 2a

  • LAG München, 25.07.1996 - 2 Sa 1043/95

    Eingruppierung: Begriff "Waffensystem" i.S. der Lohngruppe 9 Fallgruppe 4 SV 2a

  • LAG München, 25.07.1996 - 2 Sa 1051/95

    Eingruppierung: Begriff "Waffensystem" i.S. der Lohngruppe 9 Fallgruppe 4 SV 2a

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.1986 - 6 Sa 398/86

    Anspruch auf tarifgerechte Einreihung; Fehlen berechtigten

  • LAG Köln, 17.03.1995 - 13 Sa 1247/94

    Eingruppierung; Rückgruppierung; Vergütungsgruppe; Öffentlicher Dienst;

  • BAG, 25.05.1988 - 4 AZR 782/87

    Eingruppierung in eine Tariflohngruppe - Begriffe der "Ausbildungsstätte" und der

  • BAG, 11.06.1986 - 4 AZR 176/85

    Eingruppierung des Lohns eines Oberkochs mit Weisungsbefugnis gegenüber zwei

  • BAG, 28.03.1997 - 10 AZR 515/95

    Eingruppierung - Oberkesselwärter

  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 463/86

    Anspruch auf Zahlung einer Erschwerniszulage - Ausführung von Arbeiten unter

  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 23/01

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 22/01

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

  • BAG, 19.11.1997 - 10 AZR 627/96

    Eingruppierung eines Flugzeugmechanikers der als Luftfahrzeughydraulikmechaniker

  • BAG, 19.11.1997 - 10 AZR 628/96

    Eingruppierung eines Flugzeugmechanikers der als Luftfahrzeughydraulikmechaniker

  • BAG, 19.11.1997 - 10 AZR 630/96

    Eingruppierung eines Flugzeugmechanikers der als Luftfahrzeughydraulikmechaniker

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 382/82
  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 24/01

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

  • BAG, 10.06.1998 - 10 AZR 118/97
  • BAG, 19.11.1997 - 10 AZR 629/96

    Eingruppierung eines Flugzeugmechanikers der als Luftfahrzeughydraulikmechaniker

  • BAG, 10.06.1998 - 10 AZR 117/97

    Eingruppierung eines Flugzeugmechanikers der als Flugzeughydrauliker tätig ist

  • BAG, 10.06.1998 - 10 AZR 116/97

    Eingruppierung eines Flugzeugmechanikers der als Flugzeugelektriker tätig ist

  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 134/88

    Eingruppierung eines Schalttafelwärters in Heizkraftwerken - Eingruppierung eines

  • BAG, 20.01.1982 - 4 AZR 392/79

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten - Selbständige Bewertung - Gesamttätigkeit -

  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 135/88

    Vergütung der Arbeitsleistung nach Lohngruppe IX MTL II - Anforderungen für die

  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 133/88

    Tarifliche Eingruppierung einer in der Energiezentrale des Klinikums einer

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 89/88

    Voraussetzungen der Eingruppierung der Kesselwärter und Schalttafelwärter

  • LAG Hessen, 09.12.2002 - 16 Sa 1144/02

    Eingruppierung; Begriff des Schichtführers

  • BAG, 09.11.1988 - 4 AZR 418/88

    Eingruppierung von Arbeiten im Dienste der Bundesmarine - Lohngruppen des

  • ArbG Darmstadt, 24.09.2009 - 8 Ca 419/09

    Eingruppierung als Maschinenführer - Lohn- und Gehaltstarifvertrag der Brot- und

  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 170/88

    Tarifvertragliche Eingruppierung der Tätigkeiten von Hydraulikmechanikern als

  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 57/79
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